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Abfall entsorgen & trennen in der Schweiz: Recyclinghof, Sammelstelle, Regeln

In der Schweiz ist die Abfallentsorgung Sache der Gemeinden: Hauskehricht kommt in den gebührenpflichtigen Kehrichtsack (z. B. den blauen Züri-Sack), Wertstoffe werden separat gesammelt. Glas, Alu, Blech, Papier, Karton, Grüngut und Sperrgut bringen Sie an die Sammelstelle oder den Recyclinghof Ihrer Gemeinde (je nach Region auch Entsorgungsstelle, Ökihof oder Werkhof genannt). PET-Getränkeflaschen, Batterien und Elektrogeräte können Sie zusätzlich kostenlos im Handel zurückgeben. Die genauen Regeln, Gebühren und Abfuhrtage stehen im Abfallkalender bzw. auf der Website Ihrer Gemeinde.

Stand: 24. September 2026

Kehrichtsack statt Farbtonnen: das Schweizer Sammelsystem

Ein landesweit einheitliches Tonnen-Farbsystem wie in Deutschland gibt es in der Schweiz nicht. Das Grundprinzip ist überall ähnlich:

  • Hauskehricht (brennbarer Restabfall) kommt in einen offiziellen, gebührenpflichtigen Kehrichtsack oder wird mit Gebührenmarken bereitgestellt. In der Stadt Zürich ist das der blaue Züri-Sack.
  • Wertstoffe werden getrennt gesammelt – teils an Sammelstellen (Container für Glas, Alu/Blech, Textilien), teils per Strassensammlung (Papier und Karton gebündelt, z. B. über die kostenlose Kartonsammlung in Zürich).
  • Bioabfall/Grüngut sammeln viele Gemeinden in eigenen Containern. In Zürich gehören Garten- und Küchenabfälle in den Bioabfallcontainer; wer ihn nutzt, braucht weniger Züri-Säcke. Ob Grüngut etwas kostet, ist je nach Gemeinde verschieden.
  • Glas wird an Sammelstellen strikt nach Weiss, Braun und Grün getrennt. Alle anderen Farben (z. B. blau) gehören ins Grünglas.

Warum Säcke statt Tonnenfarben? Laut der Preisüberwachung des Bundes gilt für Abfallgebühren das Verursacherprinzip, verankert in der Bundesverfassung (Art. 74 Abs. 2 BV) und im Umweltschutzgesetz (Art. 2 USG). Die Gebühren setzen sich dort typischerweise aus Sackgebühr und Grundgebühr zusammen. Wer weniger Kehricht produziert, braucht weniger Gebührensäcke. Höhe der Sackgebühr, Grundgebühr und Abfuhrtage unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde.

Recyclinghof und Sammelstelle: Was Sie abgeben können

Die kommunale Sammelstelle oder der Recyclinghof ist die zentrale Anlaufstelle für alles, was nicht in den Kehrichtsack gehört. Typischerweise angenommen werden – je nach Gemeinde – Glas, Aluminium und Blech, Papier und Karton, Grüngut, Altmetall, Sperrgut, Elektrogeräte, Batterien, Textilien, Grubengut (Bauschutt, Keramik) sowie Sonderabfälle aus Haushalten in Kleinmengen.

Typische Regeln (je Gemeinde verschieden):

  • Nur für Einwohnerinnen und Einwohner: Die Sammelstellen sind für die Haushalte der jeweiligen Gemeinde gedacht. Einige Orte verlangen einen Ausweis: In Lausanne gibt es eine kostenlose persönliche Zugangskarte, im Kanton Genf ist für die kantonalen Recyclingplätze (ESREC) seit 1. Februar 2026 ein persönlicher QR-Code-Pass Pflicht.
  • Haushaltsübliche Mengen: Die Stadt Zürich nimmt Abfälle an ihren Recyclinghöfen in «haushaltsüblichen Mengen» an. Gewerbe und Baustellen entsorgen über private Entsorgungsfirmen.
  • Gebühren: Viele Wertstoffe sind gratis, weil sie über vorgezogene Gebühren oder Beiträge finanziert sind (Glas, Alu, Batterien, Elektrogeräte). Für Sperrgut und andere Fraktionen verlangen manche Gemeinden eine Gebühr. Die Tarife sind lokal geregelt.

Beispiel Zürich: Die städtischen Recyclinghöfe (Stand Abruf: Looächer und Werdhölzli) nehmen keine Airbags, Gips und Mineralwolle an. Zusätzlich fährt ein mobiler Recyclinghof durch die Quartiere. Öffnungszeiten und Standorte aller Sammelstellen finden Sie in der Recycling-Map von Swiss Recycle und im Abfallkalender Ihrer Gemeinde.

Sonderfälle: Sperrgut, Elektrogeräte, Batterien, Chemikalien und mehr

Sperrgut ist brennbarer Abfall, der für den Kehrichtsack zu gross oder zu schwer ist, etwa Sofas, Matratzen, Teppiche oder Ski. Er kommt an den Recyclinghof oder wird von der Gemeinde abgeholt (in Zürich kostenpflichtig). Elektrogeräte gehören nicht ins Sperrgut.

Elektro- und Elektronikgeräte: Nach der VREG sind Konsumentinnen und Konsumenten verpflichtet, ausgediente Geräte zurückzugeben. Händler, Hersteller und Importeure müssen Geräte aus ihrem Sortiment kostenlos zurücknehmen, auch ohne Neukauf. Weitere Rückgabeorte sind die offiziellen Sammelstellen von SENS eRecycling und die rund 600 Abgabestellen von Swico (Computer, Handys, Unterhaltungselektronik). Finanziert wird das über den vorgezogenen Recyclingbeitrag (vRB) im Kaufpreis.

Batterien und Akkus: Rückgabe ist Pflicht. Alle Verkaufsstellen – vom Grossverteiler bis zum Kiosk – nehmen Batterien gratis zurück, unabhängig von einem Kauf. Es gibt über 11'000 Sammelstellen; bezahlt wird die Entsorgung über die vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG), die INOBAT verwaltet. E-Bike-Akkus nehmen E-Bike-Händler und kommunale Sammelstellen zurück; beschädigte oder aufgeblähte Lithium-Akkus nur an bedienten Sammelstellen abgeben.

Farben, Lösungsmittel, Chemikalien, Öle: Händler müssen Kleinmengen gefährlicher Stoffe von Privatpersonen kostenlos zurücknehmen. Alternativ gibt es kommunale oder kantonale Sonderabfall-Sammelstellen und Sammeltage. Altöl zählt laut Swiss Recycle ebenfalls zu den Sonderabfällen; wo es angenommen wird, regelt die Gemeinde.

Medikamente: Abgelaufene oder nicht mehr gebrauchte Medikamente können laut BAFU in Apotheken, Drogerien, Arztpraxen oder an dafür vorgesehenen Sammelstellen abgegeben werden – für Privatpersonen in der Regel gratis. Nicht ins Abwasser und nicht in den Kehricht.

Bauschutt (Grubengut): Kleinmengen aus dem Haushalt wie Beton, Ziegel, Plättli, Keramik, Porzellan, Fensterglas oder Spiegel nimmt z. B. die Stadt Zürich an den Recyclinghöfen gratis in Haushaltsmengen an. Gips, Mineralwolle und asbesthaltiges oder beschädigtes Eternit werden dort nicht angenommen. Grössere Mengen laufen über Mulden privater Entsorger.

Solarmodule und Batteriespeicher: Photovoltaikmodule sind seit 1. Januar 2014 über den vRB finanziert. Bis zu 10 Module können Sie bei allen SENS-Sammelstellen kostenlos abgeben; bei mehr Modulen vorher Kontakt aufnehmen. Für stationäre Heimspeicher gibt es keine einfache Regel für Privatpersonen; fragen Sie zuerst Installateur oder Händler.

Kleider und Schuhe: In Kleidercontainer bei Gemeindesammelstellen oder grösseren Einkaufszentren (u. a. TEXAID, Tell-Tex). Nur saubere, tragbare Textilien und Schuhe paarweise zusammengebunden. Laut Swiss Recycle werden rund 60 % direkt wiederverwendet.

Rücknahmesysteme: PET, Alu und Glas – ohne Pfand

Die Schweiz hat kein allgemeines Einwegpfand auf Getränkeflaschen und -dosen. Stattdessen gibt es Rücknahme- und Finanzierungssysteme:

  • PET-Getränkeflaschen: Wer Getränke in PET verkauft, muss leere Flaschen zurücknehmen oder diese Pflicht an eine Recyclingorganisation übertragen – deshalb stehen PET-Sammelbehälter in fast allen Läden. Laut BAFU werden seit Jahren über 80 % gesammelt. In die PET-Sammlung gehören nur Getränkeflaschen (und PET-Milchflaschen mit Logo), keine anderen Kunststoffe.
  • Alu-Dosen und Alu-Verpackungen: Rückgabe an der Gemeindesammelstelle. Laut BAFU werden über 90 % der Getränkedosen gesammelt; finanziert über einen vorgezogenen Recyclingbeitrag (IGORA).
  • Glas: Auf jede Glas-Getränkeflasche wird eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) von 2 bis 6 Rappen erhoben (VetroSwiss). Über 90 % des Verpackungsglases werden gesammelt.

Die Getränkeverpackungsverordnung (VGV) schreibt eine Verwertungsquote von mindestens 75 % vor. Wird sie unterschritten, kann der Bund ein Pfand einführen.

Gesetzlicher Rahmen

Grundlage ist das Umweltschutzgesetz (USG) mit dem Verursacherprinzip (Art. 2 USG, gestützt auf Art. 74 BV). Details regelt die Abfallverordnung VVEA (seit 1. Januar 2016). Dazu kommen die VREG (Rückgabe und Rücknahme von Elektrogeräten), die VGV (Getränkeverpackungen) sowie für Chemikalien das Chemikalienrecht (ChemG, ChemV, ChemRRV) und für Sonderabfälle die VeVA. Für den Vollzug zuständig sind Kantone und Gemeinden. Deshalb unterscheiden sich Gebühren und Sammelsysteme regional.

Alle Recyclinghöfe in der Schweiz auf der Karte

Häufige Fragen

Wo kann ich in der Schweiz Abfall gratis entsorgen?

Viele Wertstoffe sind gratis: Glas, Alu, Batterien, Elektrogeräte und PET, weil ihre Entsorgung über vorgezogene Gebühren finanziert ist. Batterien und PET nimmt der Handel zurück, Elektrogeräte der Fachhandel für seine Sortimentsartikel. Kehricht und oft auch Sperrgut sind gebührenpflichtig.

Muss der Händler mein altes Elektrogerät zurücknehmen, wenn ich nichts kaufe?

Ja, wenn er diese Geräteart im Sortiment führt. Die Rücknahme ist nach VREG kostenlos und unabhängig von einem Neukauf.

Wohin mit alten Batterien und Akkus?

An jede Verkaufsstelle von Batterien (über 11'000 in der Schweiz) oder an die Gemeindesammelstelle, kostenlos. Beschädigte Lithium-Akkus nur an bediente Sammelstellen.

Welche Glasfarben werden getrennt?

Weiss, Braun und Grün. Alle anderen Farben kommen ins Grünglas. Trinkgläser, Fensterglas, Spiegel und Keramik gehören nicht in den Glascontainer, sondern ins Grubengut.

Gibt es in der Schweiz Pfand auf PET-Flaschen?

Nein, kein allgemeines Einwegpfand. PET wird über ein freiwilliges Sammelsystem im Handel zurückgenommen; ein Pfand könnte der Bund einführen, wenn die Verwertungsquote unter 75 % fällt.

Wohin mit abgelaufenen Medikamenten?

Laut BAFU in die Apotheke, Drogerie, Arztpraxis oder an eine Sammelstelle, für Privatpersonen in der Regel gratis. Nie ins WC oder in den Kehricht.

Kann ich den Recyclinghof einer anderen Gemeinde benutzen?

Meist nicht: Die Sammelstellen sind für die eigene Wohnbevölkerung da, teils mit Zugangskarte (Lausanne) oder QR-Pass (Kanton Genf, ESREC). Fragen Sie im Zweifel bei der Gemeinde nach.

Wie entsorge ich Solarmodule?

Bis zu 10 Photovoltaikmodule kostenlos an einer SENS-Sammelstelle; bei grösseren Mengen die Sammelstelle vorher kontaktieren.

Quellen

  1. BAFU – Batterien · abgerufen am 24. September 2026
  2. BAFU – Akkus · abgerufen am 24. September 2026
  3. BAFU – Elektrische und elektronische Geräte (VREG) · abgerufen am 24. September 2026
  4. BAFU – Verpackungsglas · abgerufen am 24. September 2026
  5. BAFU – Aluminiumverpackungen · abgerufen am 24. September 2026
  6. BAFU – PET-Getränkeflaschen · abgerufen am 24. September 2026
  7. BAFU – Abfallwegweiser Chemikalien · abgerufen am 24. September 2026
  8. BAFU – Medizinische Abfälle · abgerufen am 24. September 2026
  9. BAFU – Finanzierung Siedlungsabfälle (USG) · abgerufen am 24. September 2026
  10. Preisüberwachung – Anleitung und Checkliste zur Festlegung der Gebühren im Bereich Siedlungsabfälle (2019) · abgerufen am 24. September 2026
  11. Swiss Recycle – Sammlung von Sonderabfall · abgerufen am 24. September 2026
  12. Swiss Recycle – Textilien · abgerufen am 24. September 2026
  13. VetroSwiss – Entsorgen, aber richtig · abgerufen am 24. September 2026
  14. VetroSwiss – Gesetzliche Grundlagen · abgerufen am 24. September 2026
  15. PET-Recycling Schweiz – Fakten & Zahlen · abgerufen am 24. September 2026
  16. INOBAT – Sammlung und Entsorgung · abgerufen am 24. September 2026
  17. INOBAT – Lithium-Ionen-Akkus · abgerufen am 24. September 2026
  18. Swico – Entsorgen für Privatpersonen · abgerufen am 24. September 2026
  19. SENS eRecycling – Privatpersonen · abgerufen am 24. September 2026
  20. SENS eRecycling – Wo kann ich Photovoltaik-Module recyceln? · abgerufen am 24. September 2026
  21. Stadt Zürich – Recyclinghof · abgerufen am 24. September 2026
  22. Stadt Zürich – Sperrgut · abgerufen am 24. September 2026
  23. Stadt Zürich – Grubengut · abgerufen am 24. September 2026
  24. Stadt Zürich – Was entsorgen · abgerufen am 24. September 2026
  25. Stadt Zürich – Karton · abgerufen am 24. September 2026
  26. Stadt Zürich – Bioabfall · abgerufen am 24. September 2026
  27. Kanton Genf – Pass ESREC ab 1. Februar 2026 · abgerufen am 24. September 2026
  28. Stadt Lausanne – Carte personnelle d'accès aux déchèteries · abgerufen am 24. September 2026